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Dr. Björn Kruse LL.M.

EXPERTISE

Dr. Kruse  berät und vertritt als Fachanwalt für Strafrecht Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren deutscher Ermittlungsbehörden.

Vor der Gründung von ARKTIK Legal war Dr. Kruse für eine der führenden deutschen Strafrechtsboutiquen in Frankfurt am Main tätig.

Dr. Kruse verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Wirtschaftsstrafrecht, u. a. im Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Medizinstrafrecht, Arbeitsstrafrecht sowie in den Bereichen Korruption, Betrug, Geldwäsche und Embargoverstöße.

Die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen umfasst das Ermittlungsverfahren (u. a. Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen) sowie die Verteidigung und Vertretung in streitigen Hauptverfahren.

Zudem ist Dr. Kruse auf deutsche Auslieferungsverfahren sowie auf Anträge zu Löschung einer Red Notice bei der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) spezialisiert.

Seit 2017 ist Dr. Kruse Lehrbeauftragter am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie an der Goethe Universität Frankfurt.


AUSBILDUNG

Zweites Staatsexamen, Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Master of Laws (LL.M.), United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI) and the Department of Law at University of Turin (UNITO), Turin (Italien)

Promotionsstudium, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Erstes Staatsexamen, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main


SPRACHEN

Deutsch
Englisch


KONTAKT

kruse@arktik.legal

LinkedIn

VERFAHREN

Vertretung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen eines „Cum/Ex-Verfahrens“ vor dem Landgericht Bonn.

Unterstützung eines multinationalen Bauunternehmens im Rahmen grenzüberschreitender interner Ermittlungen wegen Korruptionsvorwürfen.

Verteidigung in verschiedenen Strafverfahren wegen mutmaßlicher Sanktions- und Embargoverstöße im Zusammenhang mit Iran und Russland.

Vertretung im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaates wegen derselben Tat, die bereits in einem EU- und Schengen-Staat rechtskräftig abgeurteilt wurde (ne bis in idem).

Verteidigung in mehreren Strafverfahren im Bereich Cybercrime, u. a. im Zusammenhang mit Forex, binären Optionen und Kryptowährungen.

 

REFERENZEN ›

 

VERÖFFENTLICHUNGEN

Die Online-Durchsuchung als „digitale Allzweckwaffe“ – Zur Kritik an überbordenden Ermittlungsmethoden, KritV 2017, 331 ff., 2018 (gemeinsam mit Mathias Grzesiek)

INTERPOL Red Notices und das Verbot der Doppelbestrafung – quo vadis?, WiJ 02-2021, S. 96 ff.

INTERPOL-Red Notices – Der Rechtsweg zur Löschung von internationalen Festnahmersuchen, StV 2021, 677