
EXPERTISE
Vasileios Regkakos berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Privatrechts. Vor der Tätigkeit bei ARKTIK Legal war er jahrelang bei der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Dispute Resolution in Frankfurt am Main und in Berlin (Deutschland) tätig. Seine beruflichen Stationen während seines Referendariats umfassten zudem Tätigkeiten bei Noerr und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin (Deutschland) sowie bei Cozen O’Connor in New York (USA).
Vasileios Regkakos ist insbesondere auf die Vertretung in nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren spezialisiert, unter anderem auch vor englischsprachigen Kammern für internationale Handelssachen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich des internationalen Handels- und Kaufrechts, bei Post-M&A-Streitigkeiten sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bau- und Entwicklungsprojekten. Zudem belgleitet Vasileios Regkakos Unternehmen bei internen Untersuchungen.
AUSBILDUNG
Zweites Staatsexamen, Referendariat am Kammergericht Berlin
Master of Laws (LL.M.) in International Business Regulation, Litigation and Arbitration, NYU School of Law
Erstes Staatsexamen, Humboldt-Universität zu Berlin
ZULASSUNGEN
Rechtsanwalt (2017)
Attorney-at-Law (New York) (2014)
SPRACHEN
Deutsch
Englisch
Griechisch
KONTAKT
VERFAHREN
Vertretung einer Investmentbank in einem LCIA-Schiedsverfahren mit Sitz in London, Großbritannien.
Vertretung eines führenden europäischen Industriekonzerns in mehreren parallelen ICC-Schiedsverfahren gegen seinen Lieferanten.
Vertretung eines deutschen Industriekonglomerats bei Post-Compliance-Klagen auf Schadensersatz.
Vertretung eines Anbieters von Gasspeicherkavernen in einem DIS-Schiedsverfahren gegen ein Bauunternehmen.
Beratung eines multinationalen Automobilkonzerns im Zusammenhang mit Forderungen von Kunden infolge eines globalen Produktrückrufs.
VERÖFFENTLICHUNGEN
Das Zusammenspiel zwischen Rücktrittserklärung und Verjährungsverzicht sowie dessen kollisionsrechtliche Einordnung – Am Beispiel des Urteils des OLG Stuttgart vom 19.11.2020 – 7 U 33/20 (nv), IWRZ 2022, 71 (zusammen mit Dr. Hendric Labonté)
*kein Partner im Sinne des PartGG